Werbeflächen/Gutscheine/Suche Gewerbeimmobilie 30.11.2020
Liebe Mitglieder,
die Stadt Weingarten bietet Firmen und Vereine Werbeflächen in der Tiefgarage am Löwenplatz an.
Folgende Werbeflächen werden angeboten:
Aufgang Ausgang Wandfläche
neben Parkscheinautomat über dem Stellplatz Einfahrt
125 x 200 cm (bxh) 300 x 80 cm (bxh) je 3 DIN A0 Tafeln
neben Parkscheinautomat über dem Stellplatz Einfahrt
125 x 200 cm (bxh) 300 x 80 cm (bxh) je 3 DIN A0 Tafeln
Lesen Sie mehr dazu in beigefügtem Anschreiben.
Gutscheine
Das Stadtmarketing Weingarten bietet als alternative Geschenkideen für Ihre Mitarbeiter und Kunden die Weingartener Wertgutscheine an.
Unterstützen auch Sie, durch den Kauf von Gutscheinen, die Unternehmen in Weingarten.
Folgende Vorteile bietet der Weingartener Wertgutschein
- Die Mitarbeiter*innen haben über 100 Einlösemöglichkeiten in der Stadt
- Mit den Gutscheinen unterstützen Sie den stationären Handel
und die Gastronomie in Weingarten - Die Gutscheine sind unbegrenzt einlösbar
- Mit dem Kauf von Gutscheinen tragen Sie dem Erhalt
einer lebendigen Innenstadt bei - Die Gutscheine können bequem auf Rechnung bestellt werden
- Eine kostenlose Lieferung ist möglich
- Die Gutscheine sind in beliebigem Wert als 10 €, 20 €, 44 € und 50 € erhältlich
Gewerbeimmobilie gesucht!
Unser Mitglied Junited Autoglas ist auf der Suche nach einer Gewerbeimmobilie in Weingarten.
Folgendes sollte die Gewerbeimmobilie bieten:
- Insgesamt ca. 450 - 500 m² Fläche
--> Davon sollten 100 m² Bürofläche und 350 - 400 m² Lager- und Werkstattfläche sein
- Es sollte eine Rolltor mindestens für PKW-Zufahrt vorhanden sein. Nach Möglichkeit wäre ein Rolltor für LKW gewünscht.
- Außenstellplätze sollten vorhanden sein
Sollten Sie die passende Gewerbeimmobilie besitzen oder kennen Sie jemanden der eine passende Immobilie vermieten möchte, dann dürfen Sie sich gerne bei uns oder direkt bei Herrn Andreas Müller unter folgender Adresse melden.
Junited Autoglas - Inh. Andreas Müller
TEL: 0751 553239
FAX: 0751 553240
MAIL: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Bogenrieder
Vorstand
Web: www.ghv-weingarten.de
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: www.ghv-weingarten.de
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Gewerbe- und Handelsverein Weingarten e.V.
vertreten durch Dennis Bogenrieder und
Gewerbe- und Handelsverein Weingarten e.V.
vertreten durch Dennis Bogenrieder und
Karsten Voigt
Geschäftstelle:
Geschäftstelle:
Herknerstraße 16
88250 Weingarten
88250 Weingarten
Handelsregister: VR 550346 Amtsgericht Ulm
Update Coronavirus: Erleichterung Stundung Sozialversicherung; Aktualisierung Liquiditätsmatrix
Liebe Mitglieder,
es gibt nochmals neue Informationen zur Stundung der Sozialversicherungen.
Erleichterung Stundung Sozialversicherung
Der GKV-Spitzenverband hat nochmals Erleichterungen für die Stundungen erlassen. Außerdem können die Stundungen auch über den Mai hinaus bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.
Alle Informationen finden Sie im beigefügten Schreiben des GKV. Als Anlage erhalten Sie ebenfalls das vom GKV-Spitzenverband herausgegebene Antragsformular.
Aktualisierung der Liquiditätsmatrix
Auch die Liquiditätsmatrix wurde wieder ergänzt. Im Anhang erhalten Sie die neuste Version.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Bogenrieder
Vorstand
Web: www.ghv-weingarten.de
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: www.ghv-weingarten.de
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Gewerbe- und Handelsverein Weingarten e.V.
vertreten durch Dennis Bogenrieder und
Gewerbe- und Handelsverein Weingarten e.V.
vertreten durch Dennis Bogenrieder und
Karsten Voigt
Geschäftstelle:
Geschäftstelle:
Herknerstraße 16
88250 Weingarten
88250 Weingarten
Update Coronavirus: Fahrplan Coronavirus, Ende der AU-Bescheinigung per Telefon, Arbeitsschutzstandards
Liebe Mitglieder,
es gibt wieder Neuigkeiten.
Fahrplan Coronavirus
Wir haben für Sie zur Vollständigkeit das offizielle Beschlussprotokoll der Telefonkonferenz der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten angehängt.
Ender der Ausnahmeregelung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon
Ab Montag, den 20.04.2020 gilt die Ausnahmeregelung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon nicht mehr. Die Arbeitnehmer müssen im Krankheitsfall wieder persönlich bei einem Arzt vorstellig werden, um eine AU-Bescheinigung zu erhalten. Hierauf haben sich der BDA, die GBA und die KBV darauf geeinigt. Alle Informationen hierzu finden Sie im beigefügten Schreiben des BDA.
Neue Arbeitsschutzstandards bei Wiedereröffnung
Für die Wiedereröffnung der Betriebe gelten neue Arbeitsschutzstandards, die eingehalten werden müssen. Zum Beispiel sollte der Arbeitsplatz neu gestaltet werden, sodass ein ausreichender Abstand von 1,50 - 2,00m zwischen den Beschäftigten eingehalten werden kann.
"Die Verantwortung für die Umsetzung zusätzlicher Infektionsschutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber. Dieser hat sich fachkundig unterstützen zu lassen, z.B. durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Sicherheitsbeauftragte."
Alle notwendigen Arbeitsschutzstandards finden Sie in der beigefügten Anlage SARS-CoV 2-Arbeitsschutzstandards
Prämien für Handwerksmeister
Das Bundesland Baden-Württemberg will die Handwerksmeister mehr unterstützen. So gibt es ab 01. Mai 2020 bis rückwirkend zum 01.01.2020 für die abgeschlossene Meisterprüfung vom Land eine Prämie in Höhe von 1.500 €. Für diese Prämien stellt das Land 5,5 Mio. Euro zur Verfügung. Weiter Informationen hierzu finden Sie im folgenden Link.
Petition der Firma Knoll Maschinenbau Bad Saulgau
Der Geschäftsführer der Firma Knoll Maschinenbau Bad Saulgau, Jürgen Knoll, hat eine Petition gestartet. Er findet die Lockerungen die die Bundesregierung ab Montag plant für nicht ausreichend. Folgend finden Sie die Nachricht von Herrn Knoll sowie seinen Link zur Petition.
"Bund und Länder wollen nach Ihrer gestrigen Sitzung die Restriktionen nur zögerlich lockern. Die Begründungen haben mit gesundem Menschenverstand leider nicht mehr viel zu tun. Weiterhin entsteht somit Tag für Tag ein immenser Schaden für unsere ganze Gesellschaft.
Meine Petition enthält u.a. eine ausführliche Darstellung der aktuellen und zukünftigen Shutdown-Folgen: https://www.openpetition.de/!Appell. Sofern Ihnen der Inhalt zusagt, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie den Link an Ihre Mitglieder mit der Bitte um Unterschrift senden könnten. Je mehr Personen unterschreiben, desto mehr können wir erreichen."
Bleiben Sie weiterhin gesund und halten Sie durch!
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Bogenrieder
Vorstand
Web: www.ghv-weingarten.de
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: www.ghv-weingarten.de
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Gewerbe- und Handelsverein Weingarten e.V.
vertreten durch Dennis Bogenrieder und
Gewerbe- und Handelsverein Weingarten e.V.
vertreten durch Dennis Bogenrieder und
Karsten Voigt
Geschäftstelle:
Geschäftstelle:
Herknerstraße 16
88250 Weingarten
88250 Weingarten
Handelsregister: VR 550346 Amtsgericht Ulm
Update Coronavirus: FAQ Schnellkredit KFW, Aktualisierung Matrix Liquidität, Vorläufige Beschlussfassung TelKo Regierung
Liebe Mitglieder,
wir haben wieder neue Informationen erhalten.
FAQ Schnellkredit KFW
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH hat eine FAQ-Liste für die Beantragung des Schnellkredits bei der KfW erstellt. Dieser liegt Ihnen im Anhang bei.
Matrix Liquidität
Die Matrix zur Liquidität wurde ergänzt und aktualisiert, sodass diese wieder auf dem neuesten Stand ist.
Protokoll zur Telefonkonferenz Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten
Im Anhang erhalten Sie das vorläufige Protokoll der Telefonkonferenz der Länder mit der Bundeskanzlerin. Hierbei wird genannt, dass die Kontaktbeschränkungen für die nächsten zwei Wochen aufrechterhalten werden soll. Eine erste Lockerung soll ab 04.05.2020 erfolgen.
Ladengeschäft mit einer Fläche von bis zu 400 m² dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen. Einzuhalten sind hierbei aber die geltenden Hygienevorschriften und Kundenbeschränkungen. Darüber hinaus sollen Autohäuser, Fahrradhändler, Möbelhäuser, Buchläden undTelekommunikationsdienstleister auch ab 20.04 wieder öffnen dürfen. Ab 04.05 sollen dann auch Ladengeschäfte mit bis zu 2.500 m² wieder eröffnet werden.
Alle weiteren Informationen finden Sie im beigefügten Protokoll.
Sollten wieder neue Informationen veröffentlicht werden, werden Sie wieder informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Bogenrieder
Vorstand
Web: www.ghv-weingarten.de
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Gewerbe- und Handelsverein Weingarten e.V.
vertreten durch Dennis Bogenrieder und
Gewerbe- und Handelsverein Weingarten e.V.
vertreten durch Dennis Bogenrieder und
Karsten Voigt
Geschäftstelle:
Geschäftstelle:
Herknerstraße 16
88250 Weingarten
Handelsregister: VR 550346 Amtsgericht Ulm
88250 Weingarten
Handelsregister: VR 550346 Amtsgericht Ulm
Update Coronakrise: Überschreitung der 450 € -Grenze auf 5 Monate angehoben
Liebe Mitglieder,
soeben haben wir wieder neue Dokumente und wichtige Informationen erhalten, die wir Ihnen hiermit zur Verfügung stellen.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat einen "10-Tipps zur Pandemieplanung"-Katalog veröffentlicht. Dieser ist Ihnen im Anhang beigefügt. Außerdem haben wir Ihnen von der BG Bau die 5 lebenswichtigen Regeln zum Coronavirus beigefügt.
Die Minijob-Zentrale hat für eine Übergangszeit vom 01.03.2020 bis 31.10.2020 ein fünfmaliges Überschreiten der Verdienstgrenze für kurzfristig und geringfügig Beschäftigte festgelegt und veröffentlicht. Das Überschreiten der Entgeltgrenze muss gelegentlich und unvorhersehbar sein.
Übersteigt der Jahresverdienst eines Minijobbers 5.400 €, liegt nicht automatisch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor.
Ein Minijob bleibt auch dann bestehen, wenn der höhere Verdienst gelegentlich und nicht vorhersehbar ist. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle. Eine betragsmäßige Obergrenze für das Überschreiten gibt es nicht.
Unvorhersehbar heißt, dass die Mehrarbeit im Voraus nicht vereinbart war. Diese kann sich beispielsweise ergeben, weil andere Arbeitnehmer erkrankt sind oder aufgrund der Corona-Pandemie unter Quarantäne stehen.
Als gelegentlich war bislang grundsätzlich ein Zeitraum bis zu 3 Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres anzusehen. Dieser Zeitraum wird nun vorübergehend erhöht.
Verdient ein Minijobber in den Kalendermonaten März bis Oktober 2020 mehr als ursprünglich vorgesehen, ist zu prüfen, wie oft dies innerhalb des letzten Zeitjahres (12-Monats-Zeitraum) geschehen ist. Der 12-Monats-Zeitraum endet immer mit dem Ende des Kalendermonats, in dem ein unvorhersehbares Überschreiten vorliegt und beginnt 12 Monate vorher. Wurde die Verdienstgrenze innerhalb des 12-Monats-Zeitraum maximal in 5 Kalendermonaten nicht vorhersehbar überschritten, liegt ein gelegentliches Überschreiten vor.
Weitere Informationen und Beispiele finden Sie im Schreiben des GKV Spitzenverbandes "Verlautbarung_Vorübergehende Erhöhung kurzfr. Beschäftigte".
Sobald uns wieder neue Informationen vorliegen informieren wir Sie wieder!
Bleiben Sie weiterhin gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Bogenrieder
Vorstand
Web: www.ghv-weingarten.de
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Gewerbe- und Handelsverein Weingarten e.V.
vertreten durch Dennis Bogenrieder und
Gewerbe- und Handelsverein Weingarten e.V.
vertreten durch Dennis Bogenrieder und
Karsten Voigt
Geschäftstelle:
Geschäftstelle:
Herknerstraße 16
88250 Weingarten
88250 Weingarten